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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Freigericht -  Nachrücker-Feststellung für die Gemeindevertretung Freigericht


Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin/der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an deren/dessen Stelle. Somit stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG fest, dass folgende Personen als Gemeindevertreterin/Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht nachrücken:

- Rafael Harth für Heinrich Höfler, Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

- Janine Gogel für Frank Nick, Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

- Holger Franz für Daniel Klein, Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

- Detlef Benkert für Martin Pagitsch, Wahlvorschlag Die Freigerichter (DF)

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Freigericht, den 23.04.2026

Diana Schöpf

Gemeindewahlleitung