Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Spezielle Hinweise für Gemeinde Freigericht

    Die Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Freigericht.


Zuständige Abteilungen