Abfall: Wertstoffe entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

    Altmetall
    Zum Altmetall gehören Metallschrott (rein metallische Gegenstände, wie z. B. alte Rohre, Metallsprungrahmen, Alteisen), Fahrräder ohne Reifen, sowie Öfen (ohne Schamottesteine). Die Gemeinde führt hierzu in der Regel alle drei Wochen eine Altmetallabfuhr durch. Die Sammlung ist kostenfrei und muss vorher direkt bei dem zuständigen Altmetallhändler unter der Telefonnummer 0170 2232344 angemeldet werden. Die Abholung erfolgt am Entsorgungstag ab 07:00 Uhr. Über die Altmetallsammlung werden keine Elektro-Haushaltsgroßgeräte entsorgt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

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  • Welche Fristen muss ich beachten?

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  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

    Abfallsatzung der Gemeinde Freigericht

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

     

  • Was sollte ich noch wissen?

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  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

     


An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende