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Zweitwohnung / Nebenwohnung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für Gemeinde FreigerichtZur Anmeldung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters. Ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Freigericht
Die Abmeldung einer Zweitwohnung / Nebenwohnung ist auch am Hauptwohnort möglich.