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Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Gemeinde FreigerichtWeitere Informationen finden Sie unter "Richtlinien zur Vergabe von Vereins-, Miet- und Sozialzuschüsse der Gemeinde Freigericht" und "Richtlinie zur Förderung von Investitionen durch Vereine".