Brandschutz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen  den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.

    Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.

    Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).

    An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
     

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

    Die Freiwillige Feuerwehr Freigericht sorgt mit ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und –männer 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, für ihre Sicherheit, kurzum „Wir legen für Sie die Hand ins Feuer“.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

    Satzungen der Gemeinde Freigericht:

    • Feuerwehrsatzung
    • Feuerwehrgebührensatzung
  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den  Stichworten "Feuerwehr" und  "Katastrophenschutz".
     

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

    Beachten Sie bei einem Notruf:

    Was ist passiert? (Kurze Beschreibung der Notfallsituation)
    Wo ist der Unfall- bzw. Notfallort? (Genaue Ortsangabe mit z. B. Stockwerk, Zufahrtsmöglichkeit)
    Wieviele Personen sind betroffen? Welche Art der Verletzung bzw. der Erkrankung? (Genaue Angaben über den Zustand der verunfallten bzw. erkrankten Person)Warten auf Rückfrage!!! (Die Mitarbeiter erfragen z. B. noch die Telefonnummer)

     Legen sie erst auf, wenn der Einsatzbearbeiter in der Leitstelle keine weitere Fragen hat.

                


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende