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Nachrücker-Feststellung für die Gemeindevertretung Freigericht - Sascha Schröer


Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen der Unabhängigen Wählergemeinschaft Freigericht (UWG) - Bernd Hofmann - für die Gemeindewahl am 14. März 2021 bleibt bei der Nachfolge gemäß § 34 Abs. 2 KWG unberücksichtigt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der UWG - Sascha Schröer - für die Gemeindewahl am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung fest.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Freigericht, den 02.04.2024
Diana Schöpf
Gemeindewahlleitung