Das Foto zeigt einen aufgeklappten Laptop, auf dessen Tastatur eine gefaltete Zeitung liegt.

 aktuelles

Bekanntmachungen, Pressemitteilungen, Ausschreibungen und Stellenangebote

Briefwahl zur Europawahl und Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ab sofort möglich


Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die diesjährige Wahl von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt zur Europawahl sind also alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Für die Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister gelten gem. § 30 Hessischer Gemeindeordnung folgende Wahlberechtigungen:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und

3.   seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat; Entsprechendes gilt für den Ortsbezirk (§ 81).

Die Unterlagen können über die Webseite der Gemeinde Freigericht online beantragt werden.

Der Antrag auf Briefwahl kann ebenso schriftlich oder als formlose E-Mail an wahlen@freigericht.de gesendet werden. Dabei sind folgende Angaben zwingend mitzuteilen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift.

Auch kann die Beantragung persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Wahlbüro) (Mo.-Fr. von 8:30 – 12.00 Uhr und mittwochs von 14:00 – 18:30 Uhr) erfolgen. Die Stimmabgabe kann direkt hier vor Ort erfolgen. Eine telefonische Antragstellung hingegen ist nicht möglich.

Bei Fragen steht das Wahl-Team im Rathaus unter 06055/916 315 oder per Email wahlen@freigericht.de gerne zur Verfügung.