Plakatierungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


    Folgendes gilt es zu beachten:

    • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

    - Laternenmasten

    - Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

    - Großwerbetafeln an den Ortseingängen

    • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
    • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
    • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht
    • Gefahrenabwehrverordnung für das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen
    • Gebührensatzung zur Gefahrenabwehrverordnung für das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

    Den "Antrag auf Plakatiererlaubnis" stellen wir Ihnen unter der Rubrik "Onlineservices, Formulare & Anträge" zur Verfügung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende